Aufgaben und Funktionen
Die Stellung der Frauenbeauftragten an der Universität ist durch Art. 4 BayHSchG geregelt. Sie unterstützen die Hochschule bei der Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und achten auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende.
Konkret gehören dazu u. a. die folgenden Aktivitäten:
- Beratung von Studierenden und Mitarbeitenden mit Kind(ern) in enger Zusammenarbeit mit dem Familienservice und dem Büro für Gender und Diversity
- Beratung von Studentinnen und Mitarbeiterinnen bei der Beantragung von Fördermitteln gemäß den Zielvereinbarungen zur Erhöhung des Frauenanteils in der Wissenschaft(z.B. Tagungsförderung, Stipendienprogramm)
- Vertretung gleichstellungsrelevanter Anliegen in allen Gremien des Fachbereichs, v. a. in der Kollegialen Leitung und in Berufungskommissionen
- Information des Fachbereichs über gleichstellungs- und familienrelevante Projekte der Hochschulleitung und des Büros für Gender und Diversity
- Hilfe und Beratung für Studierende und Mitarbeitende bei Anliegen, welche die Gleichstellung betreffen